Die Frequenzbereiche von WLANs sind in der Standardfamilie IEEE 802.11 definiert. Man unterscheidet zwei Frequenzbänder in deren Frequenzen WLANs funken dürfen. Da es sich bei den WLAN Frequenzen um Funkwellen handelt, sind die nationalen Netzagenturen für die Zulassung der jeweiligen Frequenzen für die Nutzung durch WLANs zuständig.

In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur für Elektriztät, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Das niedrigere 2 GHz Band liegt in dem Frequenzbereich von 2,40 GHz bis 2,485 GHz. Es wird von den WLAN Standards

802.11b und 802.11g genutzt. Hier sind je nach Region bis zu 14 Kanäle mit einer Bandbreite von 20 MHz enthalten. Alle diese Kanäle haben einen Abstand von 5 MHZ, was bedeutet, dass sich mindestens drei Kanäle überlappen.

Durch die Überlappung der Kanäle ist es nicht möglich gleichzeitig alle Kanäle an einem WLAN zu nutzen, da es zu Interferenzen zwischen benachbarten Kanälen käme. Hierdurch wären die Signale gestört. Aus diesem Grund werden nur Kanäle genutzt, die mehr als 20 MHz Abstand voneinender haben wie z.B. Kanal 1, 7 und 13. Auch benachbarte WLANs müssen sich an diese Regel halten. Das zweite Band ist das 5 GHz Band, das in einem Frequenzbereich von 5,180 GHz bis 5,835 GHz liegt.

Dieses Frequenzband wird bisher bei dem Standard 802.11a eingesetzt. Auch hier haben die einzelnen Kanäle eine Bandbreite von 20 MHz allerdings wird nur jeder vierte Kanal genutzt. Als Beispiel sind hier Kanal 36 (5,180 GHz) und Kanal 40 (5,200 GHz) genannt. Die dazwischen liegenden Kanäle sind nicht zugelassen. Der bisher noch nicht ratifizierte Standard 802.11n, der Datenübertragungsraten von bis zu 540 Mbps erlauben soll, wird in beiden Frequenzbändern senden dürfen.

Geschrieben am 21.04.2008 in Wlan,